Im Mittelalter waren Bischöfe Landesherren. Der Bischof von Köln stellte sogar über Jahrhunderte den Kanzler des „Heiligen römischen Reiches deutscher Nationen“. Letzteres war aus dem Ostfränkischen Reich hervorgegangen. Hätte man zugelassen, dass ein Bischof eine Ehe führt, dann wäre es möglich gewesen, dass ein Bistum sich zu einem rein weltlichen Fürstentum verwandelt hätte. Das wäre dann geschehen, wenn ein erbberechtigter Sohn sich nicht für die kirchliche Laufbahn entschlossen hätte. Die Kirchen der Bistümer hätten sich in Schlösser verwandelt, in denen statt Gottesdienst rauschende Feste gefeiert worden wären.

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Das Konkordat von Worms

Papst Calixt II wollte auf alle Fälle vermeiden, dass sich aus geistlichen Bistümern weltliche Fürstentümer entwickeln. Daher hielt er am Zölibat fest, als er mit dem deutschen Kaiser Heinrich V am 23. September 1122 in Worms über ein Konkordat verhandelte. Mit diesem Konkordat endete der Investiturstreit, der zuvor zwischen Kaiser Heinrich IV und Papst Gregor VII ausgebrochen war. Es wurde im Konkordat außerdem festgelegt, wie Papst und Kaiser sich auf einen Kandidaten einigen sollten. Alle Päpste des Mittelalters forderten von da ab vom Kandidaten das Zölibat, so wie es allbereits Papst Gregor VII gefordert hatte. Auf diese Weise standen nur zölibatär lebende Geistliche zur Wahl. Wurde das Zölibat nicht eingehalten, dann musste der Bischof sein Amt niederlegen. Auf jeden Fall waren seine männlichen Nachkommen, so er sie denn haben sollte, nicht berechtigt, das Bischofsamt zu übernehmen. Sie hatten im Gegensatz zu dem Nachkommen eines weltlicher Fürsten nicht automatisch das Recht auf Titel und Herrschaftsgebiet des Vaters.


Die Forderung des Zölibats für Priester

Das Zölibat für Priester und Bischöfe ist also ein Relikt aus dem Mittelalter, das schon seit Jahrzehnten aus der „Zeit gefallen ist“. Das sehen mittlerweile viele der katholischen Bischöfe ein – auch mittlerweile Herr Marx, Bischof von München und Freising.
Bisher beriefen sich Kardinäle und Bischöfe der römischen Kirche, welche das Zölibat bewahren wollten, auf den Apostel Paulus. Doch Paulus war ein Sonderfall unter den Aposteln. Er lebte schon vor seiner Bekehrung als erwachsener Pharisäer zölibatär. Diese Lebensart scheint ihm schon eigen gewesen zu sein, bevor er den Heiligen Geist empfing. Petrus, dem Christus besondere Vollmacht verliehen hatte, war hingegen verheiratet.
Schuldig geschiedene Priester wie auch Pastore, die sich wieder verheiratet haben, die sollte man weder als Prediger noch als Seelsorger berufen. Das ist meine Meinung. Sorglose Duldung von mehrmals verheirateten Seelsorgern/rinnen stellt das entgegen gesetzte Extrem zum Zölibat dar. Wenn wir Christen uns nicht vorbildlich benehmen, dann werden unsere Botschaften niemanden zum christlichen Glauben bekehren. Jedem von uns kann ein Fehltritt unterlaufen. Aber wir sollten nicht glauben, das bewusstes Handeln gegen Gottes Gebot mit einem „tut mir leid“ gesühnt wäre. Eine Auszeit in „Sack und Asche“ wäre angebracht.


Die Anweisung der Bibel


Apostelgeschichte 24, 25: „Als aber Paulus von Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und von dem zukünftigen Gericht redete, erschrak Felix und antwortete: Für diesmal geh! Zu gelegener Zeit will ich dich wieder rufen lassen.“
Ob wir nun in einer Ehe leben oder zölibatär, die Aufforderung zur Enthaltsamkeit gilt für beide Lebensweisen. Sie gilt sogar für alle Lebensbereiche, besonders für Essen, Trinken und für sexuelles Verhalten. Grenzenloses Konsumieren führte zum Untergang weltlicher Reiche. Das zeigen uns die geschichtlichen Überlieferungen über die Staatstaten Akkad, Ninive, Babylon und Rom bis hin zu den Flächenstaaten aus nachrömischer Zeit. – Wenn die geistlichen Hirten nicht den rechten Weg gehen, woher sollten dann die Schafe wissen, wo sie lang gehen sollten? Alle Verantwortlichen der Staatskirchen wie auch der freien Kirchen tragen somit eine bedeutende Verantwortung für sich und ihre Mitglieder.

09.02.2022 Kk

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