Es war einstmals ein Mann, der seinen Bausparvertrag kündigte. Da er auf ein Darlehn verzichtete, wurde ihm der eingezahlte Betrag von 10 000 € auf sein privates Konto überwiesen. Davon blieben nach kurzer Zeit für ihn 9000€ übrig. – Hernach brannte seine Lebensbaumhecke und anschließend auch die des Nachbarn. Selber war er gegen Brandschäden versichert, doch nicht gegen den Fremdschaden, den er beim Nachbnarn verursacht hatte. Unter Schockwirkung gestattete er dem Nachbarn, seinen Garten ganz neu anzulegen. Dabei fand eine neue Hecke keine Verwendung mehr. Der Nachbarn gab für die Neugestaltung 34 000 € aus. Der Brandverursacher sollte dazu 24 000 € beisteuern. Das forderte jedenfalls das Anwaltsbüro der Geschädigten.

Inhaltsverzeichnis


1.Es gibt Dinge, welche man nicht erwartet und nicht erklären kann

Über einen Freund, welcher mit einer Anwältin verheiratet ist, erfuhr der „Brandstifter“, dass es so üblich sei, anfangs nach dem Grundsatz zu fordern: „Heil dir im Siegerkranz, nimm was du kriegen kannst!“ Diese Information beruhigte den Verursacher des Schadens. Mit Hilfe seines Anwaltes wurde die Schadenssumme von 24 000 auf 16 000 und schließlich über 10 000 auf insgesamt 9000 € reduziert. Nach der Berechnung des Schadensverursachers war dem Nachbarn jedoch nur ein Schaden von 7000 € entstanden. Dabei sollte erwähnt werden, dass der Brandstifter ein Gelübde gegenüber seinem Herrn und Heiland Jesus Christus geleistet hatte und zwar mit folgendem Inhalt: “Wenn ich nur 7000 € von meinen 9000 € bezahlen muss, dann werde ich die Differenz zwischen 7000 € und 9000 € spenden.“ Das wären dann 2000 €.


2.Die Schadensforderung wird realistischer

Nun sollte der Brandstifter insgesamt 9000 zahlen! Das machte diesen traurig, weil er dachte: „Gott will meine Spende nicht – er hat sie ja auch gar nicht nötig, denn ihm gehört das ganze All. Daher betete der Verursacher des Schadens: “Herr, bitte sei der geschädigten Familie gnädig und segne sie!“ Kurze Zeit darauf sprach sein Anwalt auf sein Telefon, dass die Gegenseite mit einer Schadenssumme von 6954,52 € zufrieden sei. Außerdem seien 1771,99 € Anwaltskosten zu entrichten. – Doch der Verursacher des Schadens erreichte seinen Anwalt nicht, um dem allen zuzustimmen zu können. Auf der anderen Seite erreichte der Anwalt seinen Klienten nicht.– Daraufhin erinnerte der Brandstifter sich an sein Gelübte. Nachdem er 1000€ an die Bodelschwingschen Anstalten in Bethel überwiesen hatte, überwies er noch 1000€ an seine christliche Gemeinde. – Danach erreichte er seinen Anwalt endlich telefonisch, was zuvor nicht möglich gewesen war. Dieser gab ihm die Beträge von 6954,52 € und 1771,99 € samt Bankverbindung telefonisch durch. Daraufhin fuhr der Brandstifter zur Sparkasse ins benachbarte Dorf, wo seine Kassenbetreuerin gerade ihre letzten Arbeiten vor ihrem Urlaub verrichtete. Sie tätigte die Überweisungen in wenigen Minuten.
Mittlerweile war seit dem Brand ein Jahr verstrichen. Die Feuerwehr hatte sich bisher beim „Brandstifter“ noch nicht gemeldet, um ihn zur Kasse zu bitten. Hatte anstelle des „Brandstifters“ jemand für ihn bezahlt?


3.Was sagt die Bibel zum Thema Gelübde?

Psalm 50,14-15:
„14 Bringe Dank dem Herrn als Opfer dar und bezahle so dem Höchsten deine Gelübde, 15 und rufe mich an am Tage der Not, so will ich dich retten, und du sollst mich preisen!“ (nach Menge)
Prediger 5,3:
„Wenn du Gott ein Gelübde tust, so zögere nicht, es zu halten; denn er hat kein Gefallen an den Toren; was du gelobst, das halte.“
Jona 2,10:
„Ich aber will mit Dank dir Opfer bringen. Meine Gelübde will ich erfüllen. Hilfe ist bei dem HERRN.“
Apostelgeschichte 18,18:
„Paulus aber blieb noch eine Zeit lang dort. Danach nahm er Abschied von den Brüdern und Schwestern und wollte nach Syrien fahren und mit ihm Priszilla und Aquila. Zuvor ließ er sich in Kenchreä sein Haupt scheren, denn er hatte ein Gelübde getan.“ Das Verhalten des Paulus zeigt uns, wie ernst er sein Gelübde nahm. Durch seine Glatze wurde er immerfort an dieses erinnert.

09.07.24 Kk

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