Gedichte: Die Eversteinsche Fehde
Im deutschen Ostfranken gab es im frühen Mittelalter noch keine allgemeinverbindliche Rechtsordnung. Erst 1495 führte Kaiser Maximilian das Reichskammer-Gericht ein, vor dem jeder Rechtsstreit zwischen Chur-Fürsten, Fürsten und Stände und allen Reichsangehörigen geschlichtet werden sollte. Bis dahin galt mehr oder weniger das Recht des Stärkeren. Allerdings gab es ungeschriebene Gesetze. So z.B. erwartete man von …